Parallel zum Niedersächsischen Hundeschutzgesetz (NHundG) gilt in Niedersachsen außerdem § 33 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), der besagt:
In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
Per Definition besteht die freie Landschaft aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer (auch beim Schwimmen im See müssen Hunde angeleint sein!).
(Quelle: Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Link: Homepage NMfELV , letzter Zugriff 03. April 2025)
Weitere interessante Fragen zum Thema "Mit dem Hund in der freien Landschaft" werden hier auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
Jede Stadt und Gemeinde hat des Weiteren die Möglichkeit individuelle Verordnungen zu erlassen. Jede/r Hundebesitzer/in ist also verpflichtet, sich über Gesetze und Verordnungen der eigenen Gemeinde und auch die Gesetzen und Verordnungen z.B. am Urlaubsort zu informieren.
In den zusätzlichen Verordnungen sind oft Dinge festgelegt wie z.B. die Leinenpflicht in einzelnen Parkanlagen (in Leer z.B. der Julianen- und der Evenburgpark) und die Regelungen zur Verhütung von Verunreinigung durch Kot.
Dies ist deshalb wichtig und interessant für HundehalterInnen, denn sowohl der Julianen-, als auch der Evenburgpark sind "Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG)" und somit nicht als freie Landschaft gelten. Die Leinenpflicht in den beiden Parks gilt aber ganzjährig, und somit auch in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli jeden Jahres, da die Stadt Leer eine zusätzliche Verordnung zur Leinenpflicht in diesen Parkanlagen erlassen hat.
Unabhängig davon, dass ein Verstoß gegen Gesetzte und Verordnungen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, bitten wir euch um Rücksicht und vorausschauendes Handeln, wenn ihr mit euren Hunden unterwegs seid. Unkontrolliert rennende und hetzende Hunde stellen eine Gefahr für Mensch, Tier und letztendlich auch für sich selbst dar.
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung per Telefon oder E-Mail.
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