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Registrierung prüfen!

Bevor an Weihnachten und dann an Silvester die große Hektik und die Feuerwerke starten, möchten wir daran erinnern die Registrierung eurer Haustiere zu prüfen.

Auch schon an Weihnachten, wenn viel Besuch kommt und die Türen etwas länger offen stehen, fühlen sich Hauskatzen und auch einige Hunde dazu eingeladen, die Welt erkunden zu gehen.
Viele vermisste Tiere finden den Weg von alleine zurück. Doch gerade an Silvester, wenn beißender Geruch, blitzende Lichter und die Geräusche der Feuerwerke zu Angst und Panik führen, finden vor allem Hunde nicht mehr alleine zurück nach Hause.

Genau für solche Fälle sollten eure Tiere:
1. gechippt sein!
Auch wenn eine Katze eine reine Wohnungskatze ist, sollte im Fall der Fälle eine eindeutige Identifizierung möglich sein. Der einfachste Weg dafür ist das Einsetzten eines Mikrochips (Transponder) durch einen Tierarzt/eine Tierärztin. Die Chipnummer (Transpondernummer) wird im Impfausweis des Tieres eingetragen.
Bei Katzen mit Freigang und Hunden ist das Chippen und Registrieren des Tieres im Landkreis Leer Pflicht!

2. registriert sein!
Nur wenn der Besitzer/die Besitzerin des gechippten Tieres die Chipnummer (Transpondernummer) in einem Haustierregister registrieren lässt, können die Finder eines Tieres Kontakt aufnehmen. Es erfolgt niemals, in keinem Fall, eine automatische Registrierung des Tieres.

Wir empfehlen die kostenlose Registrierung bei einem der beiden großen Haustierregister "Tasso" oder "Findefix". Der Prozess der Registrierung, das Einrichten eines Online-Profils, die Nutzung der Apps und vieles mehr wird detailliert auf den Internetseiten der Haustierregister vorgestellt.
Unter folgenden Links kann die Chipnummer (Transpondernummer) des eigenen Tieres eingegeben werden. Nach dem Absenden der Abfrage erscheinen entweder die Daten des Tieres oder eine Nachricht, dass das Tier nicht registriert ist.

https://www.findefix.com/haustier-vermisst-gefunden/mikrochip-nummer-pruefen

https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-gefunden/Transponderabfrage

Auf den Internetseiten der beiden Haustierregister finden sich zudem zahlreiche Informationen Rund um das Thema "Entlaufene und verlorene Tiere".

3. kastriert sein!
Bei Katzen mit Freigang ist das Kastrieren des Tieres im Landkreis Leer Pflicht!
Das gilt nicht für Katzen in reiner Wohnungshaltung oder Katzen, die jünger als sechs Monate alt sind. ABER auch eine entlaufene Wohnungskatze vermehrt sich, wenn sie die Gelegenheit bekommt.
Wir bitten an dieser Stelle darum, ausnahmslos alle Katzen kastrieren zu lassen, die nicht spezifisch für die Zucht gehalten werden. Jedes Jahr haben wir im Tierschutz mehr mit den Folgen von ungewollter Vermehrung zu tun, das Leid der freilebenden Katzen wächst und wächst.

Wir wünschen euch und euren Tieren eine entspannte und fröhliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!

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Tierschutz im Landkreis Leer e.V.

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