Chippen und Registrieren
Lassen Sie Ihr Haustier chippen und registrieren. Beim Tierarzt bekommen Hund und Katze einen Mikrochip mit einer einzigartigen Nummer unter die Haut gesetzt. Dieser kann im Tierheim oder beim Tierarzt mit einem Lesegerät ausgelesen werden, so können aufgefundene Tiere schnell ihrem Besitzer zugeordnet werden.
Häufig kommt es vor, dass Tiere zwar gechippt sind, aber keine Registrierung erfolgt ist. Dann macht der Chip wenig Sinn, denn der Besitzer kann nicht ermittelt werden. Registrieren kann man sein Tier:
– beim Haustierregister Tasso: https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren
und / oder
– beim Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes „Findefix“: https://www.findefix.com
Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen
In Niedersachsen besteht für Hunde die Pflicht zur Kennzeichnung mittels Mikrochip, nachzulesen hier
Für Katzen besteht in Niedersachsen sowie im Landkreis Leer (und auch in vielen anderen Landkreisen und Gemeinden in Ostfriesland) eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, nachzulesen hier und hier
Hunderegister Niedersachsen
„Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Das Register dient gem. § 16 Abs. 1 S. 2 NHundG „der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.“ (Quelle und weiter Infos: https://www.hunderegister-nds.de/login)