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Tier gefunden

Jedes gefundene Tier ist erst mal eine Fundsache, und dafür sind die Gemeinden zuständig. Diese hat in der Regel einen Vertrag mit einem Tierheim, das sich dann um Unterbringung und Versorgung des Fundtieres kümmert. Das Tierheim Jübberde ist zuständig für die folgenden Gemeinden:

  • Stadt Leer
  • Moormerland
  • Ostrhauderfehn
  • Rhauderfehn
  • Uplengen
  • Westoverledingen
  • Samtgemeinde Hesel
  • Samtgemeinde Jümme

Erst wenn eine Fundanzeige von der Gemeinde vorliegt können wir das Tier aufnehmen und bekommen dann auch eine Kostenerstattung. Notfalls kann nach vorheriger telefonischer Rücksprache auch im Tierheim eine Fundanzeige aufgenommen werden.

Die Kosten für Tiere, die privat abgegeben werden, trägt unser Verein. Wir müssen daher müssen hier auch eine Abgabegebühr erheben. Die Kosten für die Versorgung der Tiere übersteigt in den meisten Fällen die Pauschalen bzw. die Abgabegebühr. Hier sind wir auf die Beiträge unserer Mitglieder, Spenden und die Erlöse aus unseren Veranstaltungen angewiesen.

Ein gefundenes Tier zu behalten ist Fundunterschlagung und strafbar. Wenn du das gefundene Tier gern aufnehmen möchtest, freuen wir uns als Tierheim sehr über deine Unterstützung. Das Tier muss aber bei der zuständigen Gemeinde gemeldet und, falls der Besitzer sich meldet, an ihn zurück gegeben werden.

Checkliste zum Umgang mit Fundtieren

Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel: Es handelt sich fast immer um entlaufene/entflogene oder ausgesetzte Tiere. Sichere das Tier, wenn möglich. Bitte nicht jagen. Wenn das Tier nicht gefangen werden kann, mache wenn möglich Fotos. Frage in der Umgebung nach, ob die Tiere hier entlaufen sein könnten. Melde den Fund bei der Gemeinde, auch wenn du das Tier nicht sichern konntest (auch gern zusätzlich im Tierheim Bescheid geben). Nach Rücksprache mit der Gemeinde können die Tiere ins Tierheim oder bei Verletzungen/Krankheiten direkt zum Tierarzt gebracht werden. Bei akuten Verletzungen und wenn bei den Gemeinden niemand erreichbar ist, kann das Tier auch direkt zum Tierarzt gebracht werden. Die entstehenden Kosten können später übernommen werden, wenn es sich um ein Fundtier handelt.

Hunde: Schaue dich um, ob der Besitzer in der Nähe ist. Wenn kein Besitzer in Sicht ist und keine unmittelbare Gefahr (z.B. stark befahrene Straße) besteht, frage im direkten Umfeld nach den Besitzern des Hundes. Findet sich kein Besitzer und ist der Hund freundlich, kann er gesichert werden. Bitte immer auf Selbstschutz achten! Auch freundliche Hunde können beißen, wenn fremde Hände sie greifen oder wenn sie in die Enge getrieben werden. Ängstliche Hunde sollten auf keinen Fall gejagt werden. Achtet auch an Straßen auf die eigene Sicherheit. Nach der Sicherung muss die Gemeinde/Polizei informiert werden. Kann der Hund nicht gesichert werden, informiere bitte auch die Gemeinde, die Polizei und das Tierheim. Bei akuter Gefahr (Hund läuft auf stark befahrener Straße, steckt irgendwo fest…) bitte direkt die Polizei informieren. Nach Rücksprache mit der Gemeinde kann der Hund ins Tierheim oder bei Verletzungen/Krankheiten direkt zum Tierarzt gebracht werden. Bei akuten Verletzungen und wenn bei den Gemeinden niemand erreichbar ist, kann das Tier auch direkt zum Tierarzt gebracht werden. Die entstehenden Kosten können später übernommen werden, wenn es sich um ein Fundtier handelt.

Katzen: Katzen, die nicht verletzt sind oder ungepflegt aussehen, sind meistens Freigänger und benötigen keine Hilfe. Scheint die Katze hilfsbedürftig, höre dich in der Nachbarschaft um und kontaktiere, wenn kein Besitzer ausfindig zu machen ist, die zuständigen Behörden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde kann das Tier ins Tierheim oder bei Verletzungen/Krankheiten direkt zum Tierarzt gebracht werden. Bei akuten Verletzungen und wenn bei den Gemeinden niemand erreichbar ist kann das Tier auch direkt zum Tierarzt gebracht werden. Die entstehenden Kosten können später übernommen werden, wenn es sich um ein Fundtier handelt.

Wildtiere: Sicherung nur bei Verletzungen, akuter Gefahr oder verlassenen Jungtieren (mehr dazu z.B. hier: https://wildtierstation-rastede.de/wildtier-gefunden/. Im Tierheim können wir keine Wildtiere versorgen, bitte kontaktiere daher eine Wildtierstation, den zuständigen Jagdpächter bzw. bei Wildunfällen auch die Polizei.

 

Kontaktdaten

Polizeinotruf: 110
Feuerwehr: 112

Polizei-Inspektion Leer: 04 91 / 976900

Ordnungsamt Leer
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Telefon: 04 91 / 9 26-14 17

Veterinäramt Leer
Friesenstraße 30
26789 Leer
Telefon: 0491 926-1451
Erreichbarkeit nach Dienstschluss über Leitstelle Wittmund: 04462 2043-5585

Stadt Leer

Moormerland

Ostrhauderfehn

Rhauderfehn

Uplengen

Westoverledingen

Samtgemeinde Hesel

Samtgemeinde Jümme

Wildtierstation Rastede

Vogelstation Norden

Umgang mit Fundtieren in Niedersachsen (Information der Tierärztekammer)

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, als Fundtiere einzustufen und zu behandeln.

„Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der

Gemeinden und Gemeindeverbände.“

(Art. 20a Grundgesetz)

Fundtiere unterliegen dem Fundrecht (BGB§965-984). Für den Finder oder die Finderin besteht die Pflicht, das aufgefundene Tier der zuständigen Fundbehörde (Gemeinde) anzuzeigen. Die zuständige Behörde ist zur Aufnahme und Betreuung des Fundtieres verpflichtet. Sie kann diese Aufgabe Dritten z.B. Tierschutzvereinen übertragen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anzeige des Fundes durch den Finder bei der Behörde (Tierart, Fundort, Uhrzeit).

Die Betreuungskosten schließen die notwendigen unaufschiebbaren veterinärmedizinischen Behandlungskosten ein wie Versorgung von Verletzungen und Behandlung akuter Erkrankungen. Die Abrechnung hat nach GOT zu erfolgen. Prophylaktische Maßnahmen wie z.B. Impfungen werden sich danach richten, wo das Tier anschließend untergebracht wird und sollten im Vorfeld mit der Fundbehörde abgeklärt werden. Gleiches Vorgehen empfiehlt sich auch bei diagnostischen Maßnahmen, aufwendigen Behandlungen und chirurgischen Eingriffen. Eingriffe zur Verhinderung der Fortpflanzung sind nicht erstattungsfähig!

Eine etwas andere Vorgehensweise findet bei Wildtieren, also herrenlosen Tieren, Anwendung. Hierunter fallen nicht Wildtiere, die in Gehegen gehalten werden. Generell dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden, es sei denn sie sind verletzt oder krank. Eine Kostenübernahmepflicht seitens der Gemeinde besteht nicht!

Zuständig sind Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, als Ansprechpartner auch der

Jagdausübungsberechtigter nur für Wildtiere, die unter das Jagdrecht fallen und ggf. die Polizei.

Anerkannte Auffang- und Pflegestationen für verletzte Wildtiere können ebenfalls genutzt werden. Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).

Quelle: https://www.tknds.de/tierhalter/service/umgang-mit-fundtieren-in-niedersachsen/

Tierschutz im Landkreis Leer e.V.

Anschrift

Augustfehner Str. 8, 26670 Uplengen

Telefon

04956 - 2324

E-Mail

info@tierheim-juebberde.de

Öffnungszeiten

Mo - Do.. von 09:00 -12.00 Uhr
Fr. von 14.00 - 17.00 Uhr
Sa. von 15:00 -17:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminabstimmung per Telefon oder E-Mail.
Wir bitten um Verständnis, dass Besucher ohne Termin eventuell nicht empfangen werden können oder sich auf Wartezeiten einstellen müssen.

Spendenkonto
Tierschutz im Landkreis Leer e.V.
Sparkasse Leer
Konto-Nr.: 503 888
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IBAN: DE27 2855 0000 0000 5038 88
BIC: BRLADE21LER
PayPal: info@tierheim-juebberde.de
Rechtliches
Mitglied im Deutschen Tierschutzbund e.V.

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